LEISTUNGEN

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) für Inhaber und Arbeitnehmer

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Vorsorge. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten die betriebliche Altersvorsorge ermöglichen – das ist gesetzlich festgelegt. Der Arbeitgeber beteiligt sich dabei an den Kosten für die Zusatzversorgung. Er muss ein bAV-Modell für seine Mitarbeiter anbieten. Dabei wird niemand zum Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung gezwungen. Allerdings hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, das heißt eine steuerbegünstigte Anlage eines Lohnanteils für die spätere Zusatzrente.

Für wen ist die Versicherung?

Für die Inhaber und alle Arbeitnehmer im Betrieb.

Was ist versichert?

Ein wichtiger Zusatzbaustein in der Altersversorgung unter Nutzung von staatlich geförderter Vorsorge.

Welche Leistungen sind bei der betrieblichen Altersvorsorge enthalten?

  • Lebenslange Altersrente
  • Hinterbliebenenrente
  • Betriebliche Krankenversicherungen